Selbst bestimmen,
sicher vorsorgen
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – Ihre Entscheidungen, rechtlich abgesichert
Notfallvorsorge
Das Leben ist nicht immer planbar. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können einen Menschen schnell aus der Bahn werfen. Mit zunehmendem Alter steigt zudem das Risiko von Demenz und anderen neurodegenerativen Erkrankungen.
Wer kümmert sich in diesen Fällen um meine Angelegenheiten? Wer verwaltet mein Vermögen und erledigt Bankgeschäfte? Wer entscheidet über meine Behandlung und Pflege? Wenn für diese Fragen keine Vorsorge getroffen wird, wird schnell eine gerichtliche Betreuung angeordnet. Dies vermeiden Sie, indem Sie den Personen Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit diese Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können. Alternativ kann zumindest die Person des Betreuers durch eine Betreuungsverfügung bestimmt werden.
Zu dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehört auch die Entscheidung darüber, ob und wie sie am Ende Ihres Lebens medizinisch behandelt werden möchten. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden und ab wann soll die Behandlung eingestellt werden? Solche Fragen können Sie in einer Patientenverfügung regeln, damit Ihr Wille auch in diesen Situationen beachtet wird.
Wer kümmert sich in diesen Fällen um meine Angelegenheiten? Wer verwaltet mein Vermögen und erledigt Bankgeschäfte? Wer entscheidet über meine Behandlung und Pflege? Wenn für diese Fragen keine Vorsorge getroffen wird, wird schnell eine gerichtliche Betreuung angeordnet. Dies vermeiden Sie, indem Sie den Personen Ihres Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilen, damit diese Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln können. Alternativ kann zumindest die Person des Betreuers durch eine Betreuungsverfügung bestimmt werden.
Zu dem Recht auf ein selbstbestimmtes Leben gehört auch die Entscheidung darüber, ob und wie sie am Ende Ihres Lebens medizinisch behandelt werden möchten. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die lebenserhaltenden Maßnahmen durchgeführt werden und ab wann soll die Behandlung eingestellt werden? Solche Fragen können Sie in einer Patientenverfügung regeln, damit Ihr Wille auch in diesen Situationen beachtet wird.
